Cyber Security NewsTechnologie

Zwei US-Manager gestehen Betrug in indischen Tech-Support-Scandal

Zwei ehemalige Führungskräfte eines in den USA ansässigen Unternehmens für Telefonvermittlung und Analysen haben sich vor einem Bundesgericht schuldig bekannt, durch vorsätzliche Unterstützung ässigen

21. Mai 2026Guru BaranLive Redaktion
Two U.S. Executives Plead Guilty in India-Based Tech-Support Fraud Schemes

Kurzfassung

Warum das wichtig ist

Cyber Security NewsTechnologie
  • Zwei ehemalige Führungskräfte eines in den USA ansässigen Unternehmens für Telefonvermittlung und Analysen haben sich vor einem Bundesgericht schuldig bekannt, durch vorsätzliche Unterstützung ässigen
  • Der ehemalige CEO Adam Young, 42, aus Miami, Florida, und der ehemalige CSO Harrison Gevirtz, 33, aus Las Vegas, Nevada, bekannten sich jeweils der Anstiftung zu einer Straftat (Misprision of a felony) im Bundesgericht.
  • Die Anklage leitet sich aus ihrem Betrieb eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens ab, das Telefonnummern, Telefonvermittlung, Rufverfolgung und Rufweiterleitung an Kunden bereitstellte, die sie als an Tech-Support-Betrug beteiligt bekannt waren.

Sentencing Guidelines festgelegt, so das DoJ. Zwischen etwa 2016 und April 2022 diente das Unternehmen entscheidende telekommunikatorische Infrastruktur für Betrugsoperationen aus Indien.

Die verwendeten Verfahren täuschten Computerbenutzer durch irreführende Pop-up-Meldungen an, die eine Virus- oder Malware-Infektion vorwiesen und die Opfer dazu veranlassten, Anrufe bei Nummern zu tätigen, die zu betrügerischen Call-Centern weiterleiteten.

Die Opfer wurden daraufhin dazu manipuliert, Hunderte für unnötige oder völlig erfundene technische Support-Leistungen zu zahlen. In mehreren Fällen ermöglichten Agenten der Call-Center den Remote-Zugriff auf die Computer der Opfer, um sensible persönliche und finanzielle Daten zu stehlen.

Anstatt verdächtige Aktivitäten einfach zu ignorieren,

Anstatt verdächtige Aktivitäten einfach zu ignorieren, zeigen Gerichtsdokumente, dass die Führungskräfte die Betrüger aktiv unterstützt haben.

Zwei US-Manager gestehen Betrug in indischen Tech-Support-Scandal
Zwei US-Manager gestehen Betrug in indischen Tech-Support-Scandal

Trotz wiederholter Beschwerden und Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden berieten Young und Gevirtz Kunden bei Techniken, um Beschwerden ücken, halfen Kunden, eine Kündigung durch Telekommunikationsanbieter zu vermeiden, erleichterten den Kauf und Verkauf betrügerischer Anrufe unter betrügerischen Kunden und wiesen Mitarbeiter an, ihre Dienstleistungen gezielt an Tech-Support-Betrüger zu vermarkten.

Sie betrieben von 2016 bis April 2022 einen eigenen Callcenter in Tunesien, in dem einige Mitarbeiter an Tech-Support-Betrug beteiligt waren. Der Fall ging auf eine FBI-Ermittlung zurück, die 2020 eingeleitet wurde und zu mehreren Verurteilungen führte.

Einordnung fuer Autofahrer

Die indischen Staatsbürger Sahil Narang, Chirag Sachdeva, Abrar Anjum und Manish Kumar wurden wegen Telemarketing-Betrugs verurteilt, da sie Amerikaner, viele davon ältere oder kranke Personen, in Millionenhöhe betrügten.

Auch Jagmeet Singh Virk, ein ehemaliger Mitarbeiter der Call-Vermittlungsfirma, wurde vor dem US-District Court für den Northern District of California verurteilt. Der Special Agent in Charge der Boston-Abteilung des FBI, Ted E.

Docks, betonte die Schwere der Straftaten und wies darauf hin, dass Tech-Support-Betrug im vergangenen Jahr Amerikanern 2,1 Milliarden Dollar kostete, wobei allein Bewohner mindestens 5,7 Millionen Dollar meldeten.

Quellenprofil

Quelle und redaktionelle Angaben

Quelle
Cyber Security News
Originaltitel
Two U.S. Executives Plead Guilty in India-Based Tech-Support Fraud Schemes
Canonical
https://cybersecuritynews.com/u-s-executives-plead-guilty-tech-support/
Quell-URL
https://cybersecuritynews.com/u-s-executives-plead-guilty-tech-support/

Aehnliche Inhalte

Verwandte Themen und interne Verlinkung

Weitere Artikel aus aehnlichen Themenfeldern, damit Leser direkt im selben Kontext weiterlesen koennen.